Ergotherapie ist ein Heilmittel, das vom Arzt verordnet wird.
Innerhalb von 14 Tagen muß die Maßnahme begonnen werden, da sonst die Verordnung ihre Güligkeit verliert (außer sie sind privat versichert).
Zu Beginn der ergotherapeutischen Behandlung entbinden Sie uns von der Schweigepflicht. Wir können uns dann mit den genannten Personen austauschen. Der verordnende Arzt bekommt auch in regelmäßigen Abständen einen Therapiebericht über den ergotherapeutischen Behandlungsverlauf.